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:: KOSTEN

Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis beginnt für mich mit Klarheit bei den Gebühren. Meine Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder individueller Honorarvereinbarung.

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Für eine fundierte Erstberatung berechne ich eine Gebühr, die sich individuell nach dem jeweiligen Sachverhalt und dem Umfang der Beratung richtet. Diese soll jedoch in der Regel 150,00 € nicht übersteigen. Kosten für Prüfung und Einschätzung Ihrer Unterlagen berechne ich extra. Über die gesetzlichen Gebühren hinaus biete ich Ihnen die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen.

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Mir ist es wichtig, dass die Kosten für Sie kalkulierbar bleiben. Daher bespreche ich die Details der Vergütung mit Ihnen persönlich und transparent im Rahmen unseres ersten Gesprächs, bevor Ihnen Kosten entstehen. 

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Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus und erhebe diese folglich auch nicht. Das bedeutet für Sie, dass die genannten Honorare Endpreise sind und keine zusätzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.

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