:: MIGRATIONSRECHT
Aufenthalt
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihren Aufenthaltstitel, wenn Sie kein EU-Staatsangehöriger sind und in Deutschland leben oder arbeiten möchten. Gemeinsam analysieren wir Ihre Perspektiven und ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren bei der Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft – unabhängig davon, ob Sie bereits im Inland sind oder den Antrag aus dem Ausland stellen. Ich bereite mit Ihnen den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis vor, begleite Sie zu Terminen bei den Behörden und setze Ihre Rechte, falls nötig, auch konsequent vor Gericht durch.
Asyl
Ich berate und vertrete Sie in jeder Phase Ihres Asylverfahrens. Da die persönliche Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von entscheidender Bedeutung ist, empfehle ich Ihnen, sich so früh wie möglich an mich zu wenden. Ich bereite Sie gewissenhaft auf diesen Termin vor und erkläre Ihnen die weiteren Schritte im Detail. Unser gemeinsames Ziel ist ein positiver Abschluss des Verfahrens – sei es durch die Anerkennung als asylberechtigt, die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus, den subsidiären Schutz oder die Feststellung eines Abschiebungsverbotes. Auch falls das Bundesamt Ihren Antrag bereits teilweise oder vollständig abgelehnt hat, stehe ich an Ihrer Seite und setze mich vor Gericht für Ihre Rechte ein.
Einbürgerung
Wenn Sie schon längere Zeit in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Dadurch sichern Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt und erhalten mehr Rechte sowie besseren Zugang zu staatlichen Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabe. Voraussetzung sind in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt über mehrere Jahre, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein gesicherter Lebensunterhalt und Straffreiheit. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von einzelnen Voraussetzungen gemacht werden.
Arbeitsmigration
Wenn Sie schon längere Zeit in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten. Dadurch sichern Sie Ihren dauerhaften Aufenthalt und erhalten mehr Rechte sowie besseren Zugang zu staatlichen Leistungen und gesellschaftlicher Teilhabe. Voraussetzung sind in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt über mehrere Jahre, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein gesicherter Lebensunterhalt und Straffreiheit. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von einzelnen Voraussetzungen gemacht werden.
