:: Kosten
Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis beginnt für mich mit Klarheit bei den Gebühren. Meine Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und individueller Honorarvereinbarung.
Für eine fundierte Erstberatung berechne ich eine Gebühr, die sich individuell nach dem jeweiligen Sachverhalt und dem Umfang der Beratung richtet. Diese soll jedoch 150 € nicht übersteigen. Über die gesetzlichen Gebühren hinaus biete ich Ihnen die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen.
Mir ist es wichtig, dass die Kosten für Sie kalkulierbar bleiben. Daher bespreche ich die Details der Vergütung mit Ihnen persönlich und transparent im Rahmen unseres ersten Gesprächs, bevor Ihnen Kosten entstehen. Die Kosten für eine Vertretung vor Gericht liegen je nach Fall zwischen 500,00 und 1000 Euro.
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus und erhebe diese folglich auch nicht. Das bedeutet für Sie, dass die genannten Honorare Endpreise sind und keine zusätzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.
